Es kann immer mal passieren, dass etwas nicht ganz so läuft wie geplant. Wir empfehlen Ihnen, Beschwerden zunächst per E-Mail an info@everplant.nl an uns zu richten. Wenn dies nicht zu einer Lösung führt, ist es möglich, Ihren Streitfall zur Schlichtung über die Stichting WebwinkelKeur über https://www.webwinkelkeur.nl/kennisbank/consumenten/geschil anzumelden. Ab dem 15. Februar 2016 ist es auch Verbrauchern in der EU möglich, Beschwerden über die ODR-Plattform der Europäischen Kommission einzureichen. Diese OS-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr . Sofern Ihre Beschwerde noch nicht anderweitig bearbeitet wird, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einzureichen.
Sie können eine E-Mail senden an: info@everplant.nl mit Ihrer Bestellnummer als Betreff und in der E-Mail eine klare Beschreibung der Beschwerde mit so vielen Informationen wie möglich, wie Fotos und anderen bereits gesendeten Mitteilungen.
Bearbeitung von Beschwerden und Streitigkeiten
- Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren.
- Reklamationen über die Durchführung des Vertrags müssen dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist, vollständig und klar beschrieben, nach Entdeckung der Mängel durch den Verbraucher vorgelegt werden.
- An den Unternehmer gerichtete Beschwerden werden innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet. Wenn eine Beschwerde eine voraussichtlich längere Bearbeitungszeit erfordert, antwortet der Unternehmer innerhalb der Frist von 30 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
- Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, soweit das internationale Privatrecht dies zulässt.
- Eine Streitigkeit wird nur dann von der Streitbeilegungskommission behandelt, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist beim Unternehmer eingereicht hat.
- Wenn der Gewerbetreibende um Intervention ersucht, muss der Verbraucher innerhalb von fünf Wochen nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch den Gewerbetreibenden schriftlich erklären, ob er dies wünscht oder ob er die Behandlung der Streitigkeit durch das zuständige Gericht wünscht. Wenn der Unternehmer die Wahl des Verbrauchers nicht innerhalb von fünf Wochen hört, ist der Unternehmer berechtigt, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht vorzulegen.
- Der Streitbeilegungsausschuss wird eine Streitigkeit nicht behandeln oder einstellen, wenn dem Unternehmer Zahlungsaufschub gewährt wurde, er in Konkurs gegangen ist oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich eingestellt hat, bevor der Ausschuss eine Streitigkeit in der mündlichen Verhandlung behandelt und eine endgültige Entscheidung getroffen hat. wurde darauf hingewiesen.